Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe,- den Verantwortlichen und die Beschäftigten hinsichtlich der Pflichten der DSGVO zu unterrichten und zu beraten,
- die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Beschäftigten des Unternehmens bzgl. Datenschutz zu informieren und zu sensibilisieren,
- das Unternehmen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung zu beraten und ihre Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO zu überwachen,
- mit den Aufsichtsbehörden zusammen zu arbeiten,
- als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene zu fungieren,
- die Einhaltung der Datenschutzvorschriften aus DSGVO und BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz neu) zu überwachen und
- die Strategien des Verantwortlichen hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten zu überwachen.
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