Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Für Unternehmen ist es oft schwierig, aus den eigenen Reihen eine Person zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, da diese Person nicht nur die nötige Zeit für die datenschutzrelevanten Tätigkeiten erhalten sollte, sondern auch das entsprechende Fachwissen über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erlangen und ständig aufrecht erhalten muss.
Alles das kostet nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit: Während ihrer Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter steht die Person dem Unternehmen nicht für ihre Haupttätigkeit zur Verfügung, dasselbe gilt in Zeiten von Aus- und Weiterbildung. Zudem besteht die Gefahr des Interessenkonfliktes innerhalb des Unternehmens, auch eine eventuell fehlende Akzeptanz im Kollegenkreis könnte sich als Problem für die Durchführung von Datenschutzmaßnahmen erweisen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hier die Lösung des Problems sein: Mit einem fundierten, zertifizierten Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes ausgestattet, kann er sich umgehend um die datenschutzrelevanten Themen im Unternehmen kümmern – und das aus einer neutralen Position heraus.
Zwar ist für einen externen Datenschutzbeauftragten die Einarbeitungszeit in die Gegebenheiten des Unternehmens länger, jedoch kann dies auch von Vorteil sein: Durch eine objektive Sicht auf das Unternehmen kann die Gefahr der Betriebsblindheit ausgeschlossen werden.
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind vertraglich geregelt und somit sehr gut kalkulierbar. Und zusätzliche Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung wie Seminargebühren usw. fallen erst gar nicht an.
ca. 2.000 - 2.500 € einmalig
keine
ca. 500 - 1.000 € pro Jahr
keine
Kosten für Unterlagen zur Aufrechterhaltung der Kompetenz, Freistellung von der Haupttätigkeit im Unternehmen für die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und für Weiterbildungsmaßnahmen, dadurch fehlende Arbeitskraft für die Haupttätigkeit
vertraglich geregelte und somit sehr gut kalkulierbare Kosten, transparente Preisstruktur
Erlangung und Aufrechterhaltung der zertifizierten Fachkunde
zertifizierte Fachkunde bereits vorhanden
Datenschutzbeauftragter als Stabsstelle in der Unternehmensstruktur, dadurch evtl. Konflikt mit sonstiger Stellung der Person im Unternehmen, Gefahr der Befangenheit und des Interessenkonfliktes, evtl. fehlende Akzeptanz im Kollegenkreis
neutrale Position, dadurch fokussierte Vorgehensweise ohne Befangenheit oder Interessenkonflikt, kein Eingriff in die Unternehmensstruktur
Unternehmensstruktur und Betriebsabläufe sind in der Regel bekannt, die Einarbeitungszeit ins Unternehmen ist gering. Gefahr: Betriebsblindheit, Subjektivität
Unternehmensstruktur und Betriebsabläufe müssen erst kennengelernt werden, die Einarbeitungszeit ist länger. Chance: Objektivität
Besonderer Kündigungsschutz für die Dauer der Benennung zum Datenschutzbeauftragten
Möglichkeit der fristgerechten Beendigung der Beauftragung
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