Die clevere & kostengünstige Lösung für Unternehmen:
Ihr externer Datenschutz­beauftragter Tüv-zertifiziert

Was ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?

Wenn ein Verantwortlicher einen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, muss er mit dem Dienstleister eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung bzw. AVV (früher "Auftragsdatenvereinbarung / ADV") schließen. Der Dienstleister wird damit zum Auftragsverarbeiter.

Der Vertrag umfasst die weisungsgebundenen Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters, die von ihm zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verletzung u.v.m.


<<Zurück zur Übersicht

Haben Sie Fragen? Wir rufen Sie gerne zurück!

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Spamschutz: Bitte geben Sie die sechs fettgedruckten Zeichen in das Textfeld neben der Grafik ein!



Pakete>> Kontakt>>