Was ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?
Wenn ein Verantwortlicher einen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, muss er mit dem Dienstleister eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung bzw. AVV (früher "Auftragsdatenvereinbarung / ADV") schließen. Der Dienstleister wird damit zum Auftragsverarbeiter.Der Vertrag umfasst die weisungsgebundenen Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters, die von ihm zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verletzung u.v.m.
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