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Was ist ein Dateisystem?

Ein Dateisystem ist „jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“ (Art. 4 Ziff. 6 DSGVO). Dabei ist es nicht relevant, ob eine solche Sammlung zentral oder dezentral geführt wird oder nach welchen Gesichtspunkten sie geordnet ist.

Werden nichtautomatisierte Verarbeitungen wie handschriftliche Aufzeichnungen in einem solchen Dateisystem gespeichert, erlangen sie den Status von automatisierten Verarbeitungen - mit allen datenschutzrechtlichen Konsequenzen.


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