Kann auch eine Person aus dem Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten erklärt werden?
Der Verantwortliche kann eine Person aus dem eigenen Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten benennen. Man spricht hierbei von einem internen Datenschutzbeauftragten.Allerdings sollte diese Person das entsprechende Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis bereits besitzen oder sich schnellstmöglich aneignen, wofür der Verantwortliche die erforderlichen Ressourcen (externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Kostenübernahme, Materialien usw.) zur Verfügung stellen muss.
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