Ersetzt Ihr Website-Check die Benennung eines Datenschutzbeauftragten?
Nein, der Website-Check beleuchtet ausschließlich die Website Ihres Unternehmens. Diese ist zwar die Visitenkarte des Unternehmens im Internet und damit für viele Kunden die erste Anlaufstelle. Jedoch stellt sie nur einen Teil der datenschutzrelevanten Bereiche eines Unternehmens dar.Für alle anderen datenschutzrelevanten Bereiche in Ihrem Unternehmen ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend erforderlich, wenn die hierfür gesetzlich angeführten Mindestkriterien auf Ihr Unternehmen zutreffen.
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