Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?
Für private (nichtöffentliche) Unternehmen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben, wenn- personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden,
- die personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet werden und
- in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder das Unternehmen besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, die als besonders schützenswert eingestuft sind.
Für öffentliche Stellen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten grundsätzlich vorgeschrieben, auch wenn die öffentliche Stelle am Wettbewerb im Sinne einer nichtöffentlichen Stelle teilnimmt.
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